Dem Verein beitreten
Über neue Mitglieder freuen wir uns immer. Die Antragsformulare findet ihr unter unserem Sportangebot. Näheres zum Vereinsbeitrag findet ihr unter dem entsprechendem Menüpunkt BSV "Hannovera" Gleidingen e. V - Vereinsbeitrag (bsvgleidingen.de)
Der Verein und seine Sparten
Jeder Verein, der sich gründet, gibt sich eine Satzung. Die Satzung wird von der Vereinsgründungsgruppe erstellt und kann im Laufe des Vereinslebens in Abstimmung mit der Mitgliederversammlung auch verändert werden - allerdings nur im Rahmen dessen, was das Vereinsrecht erlaubt. Die Satzung regelt beispielsweise die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Mitgliedschaft der Vereinsangehörenden (Rechte, Pflichten, Ausschlüsse bei vereinschädigendem Verhalten etc.), Buchhaltung und Finanzführung. Die meisten Abschnitte und Paragraphen richten sich nach dem geltenden Vereinsrecht. Ein Sportverein ist in der Regel als gemeinnütziger Vereine im Vereinsregister eingetragen (e.V.) und eben dieser Gemeinnützigkeit verpflichtet. (Was dies im Einzelnen bedeutet, an anderer Stelle.)
Die Satzung des Vereins legt außerdem fest, wer als Vertreter oder Vertreterin des Vereins im Vereinsregister eingetragen ist. Diese Person/en dürfen als einzige Rechtsverträge abschließen. Es muss laut Vereinsrecht mindestens ein Vorstandsvorsitz eingetragen sein. Im Falles des BSVs sind es zwei Personen: Erste Vorsitzende und Geschäftsführer.
Die Spartenstruktur eines größeren Vereins, wie der BSV es ist, wird ebenfalls in der Vereinssatzung geregelt. Sparten wählen eine Spartenleitung, die aus mindestens einem Spartenleiter oder einer Spartenleiterin und deren Stellvertretung bestehen. Größeren Sparten werden mehr Posten vorgeschlagen (siehe Vereinssatzung Abschnitt 6 § 28.) Wir empfehlen allen Vereinsmitgliedern, die sich in einer Spartenleitung engagieren wollen, sich mit der Vereinssatzung zu beschäftigen (es ist nur ein Abschnitt mit einem Paragraphen und 8 Abschnitten.) So können zukünftige Missverständnisse, vor allem wenn es um die eigenständige Selbstverwaltung von Sparten geht, vermieden werden.
Da nur der Vorstand eines Vereins Vertragsrecht und die Verantwortung für rechtskonforme Buchführung hat, ist der eigenständige Handlungsrahmen einer Sparte notwendigerweise eingeschränkt. Sparten dürfen beispielsweise zwar eigene Satzungen schreiben, diese müssen aber mit dem Vereinsvorstand abgestimmt werden.
Die Aufgabe einer Spartenleitung besteht in erster Linie darin "die Richtlinien für die sportliche Betätigung zu bestimmen, Übungs- und Trainingsstunden anzusetzen und zu überwachen, die notwendigen Vorraussetzungen für den Spielbetrieb zu schaffen und diesen zu begleiten, eigene Veranstaltungen durchzuführen (...)" Sie sind also in erster Linie für die Organisation ihrer jeweiligen Sportart zuständig. Diese Arbeitsteilung zwischen Vorstand und Spartenleitung ist bei einem Verein mit vielen Sparten sinnvoll.
Ein Verein kann einer Sparte auch die eigenständige Führung einer Spartenkasse überlassen. Diese unterliegt aber der Aufsicht durch den Vorstand, der jederzeit Einsicht in die entsprechenden Unterlagen nehmen kann. "Sparten mit eigener Kassenführung sind verpflichtet, die von ihnen zu erstellenden Jahresabschlüsse rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung des BSV dem/der Schatzmeister/in des Vereins vorzulegen."
Transparente Einsicht in alle Finanzbewegungen der Sparten ist für den Vereinsvorstand von größter Wichtigkeit, da der Vorstand nicht nur die Verantwortung für die Einhaltung der Gemeinnützigkeit trägt, sondern auch für die korrekte Finanzführung des gesamten Vereins haftet. In dieser Hinsicht ist ein kooperatives und vertrauensvollen Verhältnis zwischen Sparte und Vorstand wichtig. In Konfliktfällen oder bei schwerwiegenden Unstimmigkeiten kann es dem Vorstand geraten sein, die Buchführung einer Sparte zu übernehmen, bis alle Fragen geklärt und ein Vertrauenverhältnis wieder hergestellt ist.
In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass Spartenmitglieder unzufrieden mit ihrer Zugehörigkeit zu einem Verein sind und mit dem Gedanken kompletter Eigenständigkeit spielen. Solche Sparten verhalten sich oft wie 'Vereine in Vereinen' und stellen ein großes Problem für Vereinsvorstände dar, denn es bedeutet Konflikte und mangelnde Kooperation zwischen der Sparte und dem Vereinsvorstand. Es kann zu jahrelangen Auseinandersetzungen führen und das Ehrenamt recht stressig werden lassen.
Spartenleitungen könnten in solchen Fällen überlegen, sich vom bisherigen Verein zu lösen. Dazu müssten alle Mitglieder der Sparte einzeln austreten und einen neuen Verein gründen. Das Für und Wider eines solchen Schrittes sei dahingestellt. Letzendlich müssten alle Spartenmitglieder diesen einstimmig befürworten bevor es dann in der Jahreshauptversammlung des Vereins zur Beratung und Abstimmung darüber käme. (Ob es aber jemals einen solchen Fall in einem Sportverein gegeben hat, ist zum Zeitpunkt des Schreibens hier nicht bekannt. Andere Konfliktlösungen werden vermutlich bevorzugt.)
Die Jahreshauptversammlung
Der wichtigste Termin des Jahres: die Jahreshauptversammlung. Sie fand bei uns in den letzten Jahren im Freien statt, und auch etwas später im Jahr, ausgelöst durch die Coronapandemie. Die Jahreshauptversammlung gibt allen Mitgliedern des BSV die Möglichkeit, Sorgen und Nöte vorzubringen, Kritik und Verbesserungsvorschläge zu machen.
Neben der JHV finden noch drei bis viermal im Jahr Gesamtvorstandssitzungen statt. Auch diese bieten allen die Gelegenheit, durch die jeweiligen Spartenleitungen vertreten, gemeinsam die Belange des Vereins mitzugestalten und spartenbezogenen Probleme oder sonstige Anliegen zur gemeinsamen Besprechung vorbringen.
Nutzt diese Mitsprachemöglichkeiten! (Wer dies nicht tut, sollte auch nicht meckern ;-)
Zum Dickicht vereinsrechtlicher Begrifflichkeiten
Vereinsmitglieder, die in ihrem Verein gestalterisch und organisatorisch mitwirken möchten, sehen sich mit einem komplizierten, teils sehr bürokratischem Gebilde konfrontiert, dessen einzelne Elemente sich nicht sogleich erschließen. Vielleicht ist dies auch ein Grund, warum sich so schwer Ersatz bzw. Nachwuchs findet für Vorstandsmitglieder, die oft jahrzehntelang ihre Posten bestreiten. "Wir wollen doch eigentlich nur Sport machen und ein bißchen mitorganisieren". Stattdessen steht der Neuling vor einer komplexen Struktur von Satzungen und Gesetzesfragen, finanziellen und buchhalterischen Aufgaben und fragt sich, wo denn die Schule ist, an der man eine entsprechende Qualifikation zum Vereinsmanager absolvieren kann - für einen 'Beruf', dessen monetäre Lukrativität bei Null liegt.
Ich denke manches Mal, dass dieses deutsche Konstrukt des Vereinswesens in der heutigen Zeit anachronistisch ist. Diese Frage ist aber für eine andere Diskussion. Und ich liebe meinen Sportverein. Hier möchte ich nur versuchen, ein wenig Licht in das Dickicht vereinsbezogener Begriffe zu bringen, von denen ich Glaube, dass ein Verständnis derselben zumindest nicht schaden kann.
Ein großer Verein wie der BSV Hannovera Gleidingen wird von einem Vorstand geführt. Diesem Vorstand obliegt die Aufgabe der vereinsrechtlich korrekten Führung des Vereins, wobei die Hauptverantwortung der Geschäftsführung und dem Vereinsvorsitz (1. Vorstandsvorsitzende/r) unterliegt. Dessen Aufgaben und Pflichten sind im Vereinsrecht festgelegt und beschrieben.
Diejenigen, die diese beiden Posten innehaben, repräsentieren den Verein nach außen und haften persönlich (weshalb jeder Verein für diese 'Hauptvorstände' eine Versicherung abschließt).
Darüber hinaus besteht der Vorstand noch aus weiteren Personen, wie beispielsweise Pressewart und Schriftführung, Sportwart/in und Kassenführung. Vor allem bei großen Vereinen ist die finanzielle Führung eine nicht zu unterschätzende Aufgabe, da u.a. stets drauf geachtet werden muss, dass die Gemeinnützigkeit bewahrt bleibt. Um die Arbeit des Vorstandes vor allen von großen Vereinen mit vielen Sparten leichter zu machen, kann satzungsgemäß den Sparten eine gewisse Selbstverwaltung übergeben werden, in der Hoffnung, dass in gemeinsamer Kooperation die Abläufe sportlicher und finanzieller Natur für alle ehrenamtlich Tätigen leichter bewältigt werden können. Diese Spartenleitungen sind vor allem für die Durchführung ihrer jeweiligen Sportarten zuständig. Die finanzielle 'Hoheit', d.h. die Hauptverantwortung, bleibt beim Vorstand.
Jeder Verein führt, vom Vereinsvorstand organisiert, jedes Jahr eine Versammlung aller Mitglieder durch - die sogenannte Jahreshauptversammlung, von manchen Vereinen auch Mitgliederversammlung genannt. Hier hat jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit, sich einzubringen. Oft werden diese Versammlungen nur als langweilige Formalität empfunden, als Wahlprozedere mit zu langen Reden. Aber eigentlich sollte diese Versammlung uns allen die Möglichkeiten geben, sich über Ereignisse des vergangenen Jahres auszutauschen, Misstimmigkeiten zu klären, Ideen auszutauschen, und gemeinsam die Zukunft des Vereins zu besprechen.
Die Spartenleitungen, die ihre Spartenmitglieder ebenfalls einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Zusammenkunft einladen, tun dies in einer Spartenversammlung. Auch hier haben alle Mitglieder des Vereins die Möglichkeit, sich über die notwendigen Formalitäten hinaus gestalterisch für ihre Sportart einzusetzen.
Unsere Jahreshauptversammlung wird 2024 wieder in der Aula der Grundschule Gleidingens stattfinden, allerdings auf einem Montag statt des früher üblichen Freitags. (Schaut unter Termine).
In diesem Sinne bis dahin!